Allgemeine Geschäftsbedingungen Landhaus Antonia

Buchung-Anzahlung: Um Ihre Reservierung für beide Teile verbindlich zu machen, ersuchen wir um schriftliche Bestätigung und eine Anzahlung von EUR 200,– pro Appartement und Buchungszeit. Der Restbetrag ist bei Anreise in bar zu bezahlen.

Anreise: Der Bezug der Appartements ist spätestens ab 16.00 Uhr möglich. Es würde uns freuen, wenn Sie uns Ihre ungefähre Ankunftszeit mitteilen könnten – wir versuchen die Appartements nach geplanter Ankunftszeit – so früh wie möglich – zur Verfügung zu stellen. Abreise:  Am Tag der Abreise müssen die Appartements bis 10 Uhr übergeben werden, um eine ordentliche Reinigung für die folgenden Gäste zu gewährleisten.

Selbstverständlich kann bei früherer An- oder späterer Abreise ihr Gebäck sicher verwahrt werden.

Kaution:
 Je nach Personenanzahl und Größe der Appartements benötigen wir eine Sicherstellung von € 100,– bis € 200,–.
Die Kaution ist bei Anreise in bar zu erlegen und wird selbstverständlich am Tag der Abreise – nach ordnungsgemäßer Übergabe, ohne Beschädigungen – wieder in bar retourniert.

Stornierung: Es gelten die Stornobedingungen der österreichischen Hotellerie.

  1. Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
    Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
    Außerhalb des festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
    – bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
    – bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
    – in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
  2. Rücktritt durch den Beherberger
    Wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom eherbergungsvertrag zurücktreten.
    Falls der Gast bis 20.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
    Hat der Vertragspartner eine Anzahlung geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert.
    Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

 

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